AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote und Dienstleistungen von Larissa Klein (nachfolgend Fotografin genannt), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

 

Offerten

 Offerten, welche von der Fotografin erstellt wurden, sind 30 (dreissig) Tage lang gültig.

 

Auftragserteilung / Auftragsausführung

Die Fotografin verpflichtet sich, den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Die Fotografin kann selbst, oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Die Fotografin ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

 

Künstlerischer Freiraum

Fotos und Fotoarbeiten unterliegen stets dem künstlerischen Freiraum der Fotografin.

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Freiraumes sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

 

Haftung Personenaufnahmen / Sachaufnahmen

 Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Hochzeiten/Veranstaltungen hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten/Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

 

Verpflegung / Pausen

Bei Buchungen ab 4 Stunden ist die Fotografin mit Speisen und Getränken zu versorgen sowie angemessene Pausen zu gewähren.

 

 

 2. Bildrechte

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht von allen Fotos/Bilder, welche von der Fotografin angefertigt wurden, bleibt im Besitz der Fotografin. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

 

Nutzungsrechte

 Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, oder Weiterverarbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

 

Namensnennung

Als Urheber hat die Fotografin das Recht, bei Veröffentlichungen der Bilder genannt zu werden. Macht die Fotografin von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars. Zudem sollen bei online Veröffentlichung ohne andere Absprache mit der Fotografin nur die Bilder mit dem Logo verwendet werden.

 

Auswahl der Fotos

Die vereinbarte Anzahl Bilder werden durch den Auftraggeber ausgesucht und anschliessend von der Fotografin bearbeitet. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demzufolge ohne Gewähr.

 

Hochzeit/Veranstaltung:

Es wird keine Mindestanzahl an Bildern von der Fotografin garantiert, da die Anzahl der Fotos von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell abhängt. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Die Fotografin bemüht sich jedoch möglichst viele Gäste zu fotografieren. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Personen, welche nicht auf den Fotos abgebildet sind.

 

Veröffentlichungen

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung, erhält die Fotografin als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Social Media, Facebook, Instagram, Sedcards etc..). Die Art der Präsentation (Bearbeitung, Wasserzeichen etc.) ist Sache der Fotografin. Der Kunde verwendet für den Online Gebrauch ausschieslich die Bilder mit dem Logo der Fotografin.

 

 

3. Vergütung

 

Preise / Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise und Angebote auf der Website und sonstigen Preisausschreibungen der Fotografin sind unverbindlich und Preisänderungen mit sofortiger Wirkung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Larissa Klein Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

 

Fotoshooting

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an ein Fotoshooting in bar oder per Rechnung. Der Auftraggeber erhält die Bilder nach Zahlungseingang wenn nicht anders vereinbart.

 

Hochzeit/Veranstaltung:

Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die eine Hochzeitsreportage / Veranstaltung, ist eine Terminreservierungsgebühr (1. Teilzahlung) in Höhe von 10% der Gesamtvergütung fällig. Erst mit Eingang des Betrages gelten die im Vertrag genannten Termin als gebucht. Die Terminreservierungsgebühr ist nicht Rückerstattbar.

 Trifft die 1. Teilzahlung nicht fristgemäss ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Selbiges gilt für die 2. Teilzahlung von 40% welche gemäss Vertrag eingegangen sein muss.

 Der Restbetrag ist gemäss Schlussrechnung nach der Veranstaltung zu überweisen. Der Auftraggeber erhält die Fotos nach vollständiger Bezahlung.

 

Zahlungsverzug

 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Erhalt der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von CHF 20.00 (für die 1. Mahnung) und CHF 30.00 für die 2. (=letzte) Mahnung. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts, sowie Anfordern eines Betreibungsauszugs (CHF 18.00), oder Adressnachforschung (CHF 20.00) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Spesen

Reisekosten / Anfahrtskosten:

Die Fotografin verrechnet CHF 0.70 / gefahrenen Kilometer, sofern anderweitig nichts vereinbart wurde.Kosten für Parken oder ÖV-Reisekosten / Taxi (an mit ÖV schwer erreichbare Orte) werden effektiv gemäss Beleg/Quittung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auch Übernachtungsspesen (Hotel/Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 24 Uhr) werden vom Auftraggeber getragen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

 

Verlängerung / Zusatzstunden

Verlängerungen (mündlich oder schriftlich vom Auftraggeber gebucht) werden viertelstündlich (per 15 Minuten) abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Verlängerungsstunde (1 Stunde) kostet CHF 220.00.

 

 

4. Annulation / Nicht Erscheinen / Terminverschiebung

 

Fotoshooting

  •  Bis 7 Tage vor dem Termin ist die Stornierung des Fotoshootings kostenlos möglich.
  •  Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Fotoauftrags sind 50% des gebuchten Shootings/ Angebots zur Zahlung fällig.
  •  Bei keiner Abmeldung sind 100% des gebuchten Shootings / Angebots zur Zahlung fällig.

Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100% in Rechnung gestellt. Die Fotografin kann individuell entscheiden, ob das Fotoshooting noch durchgeführt werden kann (ggf. Verkürzt). Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen. Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 7 Tage vor seinem Termin so hat die Fotografin Anspruch auf die Ihr bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten).

 

Hochzeit / Veranstaltung

Es gelten die im Vertrag geregelten Stornierungsbedingungen.

 

 

5. Höhere Gewalt - Fotografin

 

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Die Fotografin kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, so kann die Fotografin nicht rechtlich belangt werden.

 

Hochzeit / Veranstaltung:

Die Fotografin bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an die Fotografin. Ein zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar zurückerstattet.

 

 

6. Beanstandungen / Sicherung der Fotodateien / Haftung

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Fotografin gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen über Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials, sind innert 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

 

Nach Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung.

 

Für Schäden (gleich welcher Art) anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten, haftet die Fotografin Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin sowie deren Durchführungen erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, auf die die Fotografin keinen Einfluss hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

 

7. Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. DieFotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich, oder so abgesprochen.

 

 

8. Abschliessendes

 

Die mit der Fotografin abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.

 

Die Fotografin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Diese AGB sind gültig ab dem 22. März 2018

 

Kontakt

Larissa Klein Fotografie  //  //